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Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG)
Das RIRL-UG hat zwei unionsrechtliche Vorgaben umzusetzen: Insolvenzvorbeugung und Insolvenzbewältigung bzw. Insolvenzüberwindung. Dem soll die präventive Restrukturierung von Unternehmen und die raschere Entschuldung im Insolvenzfall dienen.