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Schnell, sicher, verbindlich: Die Instant-Payment-Verordnung ab Herbst 2025 für Österreich

Zahlungen in Sekundenschnelle, rund um die Uhr und mit mehr Sicherheit: Mit der neuen EU-Instant Payment Verordnung (Instant Payments Regulation, IPR) steht ein grundlegender Wandel im Zahlungsverkehr bevor. Ziel ist, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) zum Standard in der Eurozone zu machen und Fehlüberweisungen sowie Betrugsrisiken zu reduzieren. Ab 9. Oktober 2025 treten wesentliche Neuerungen in Kraft, die für Verbraucher, Unternehmen, Banken und auch für das Inkasso- und Insolvenzwesen erhebliche Folgen haben.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Echtzeitempfang und -versand: Seit 9. Jänner 2025 sind Banken verpflichtet, Instant Payments zu empfangen. Ab 9. Oktober 2025 müssen sie diese auch verpflichtend für Ihre Kund:innen versenden können. Einige wenige Banken bieten es bereits jetzt schon auf expliziten Auftrag der Kund:innen hin an.
  • Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“): Jede Überweisung wird künftig abgeglichen, ob der angegebene Empfängername (Unternehmen oder Privatperson) zur IBAN passt. Bei Abweichungen gibt es Warnungen in unterschiedlicher Skalierung.
  • Kostenneutralität: Instant Payments dürfen nicht teurer sein als die bisher üblichen SEPA-Überweisungen. Damit soll verhindert werden, dass sich Banken über diesen Umweg bereichern können.
  • Verfügbarkeit & Geschwindigkeit: Überweisungen müssen durch die Banken binnen 10 Sekunden, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr abgewickelt werden.

Relevanz für das Forderungsmanagement

  • Schnellere Zahlungsabwicklung: Eine zügigere Zahlungsabwicklung von Forderungen kann sich positiv auf den Cashflow und somit die Liquidität auswirken und bei gedachtem Gebrauch durch die Kund:innen somit ein effizientes Forderungsmanagement unterstützen.
  • Weniger Fehlüberweisungen: Durch die exakte Empfängerprüfung sinkt das Risiko von Irrläufern, Rücklastschriften und somit Streitigkeiten. Unternehmen sollten den Kund:innen eine Überweisung allerdings so einfach als möglich gestalten.
  • Technische Anpassungen: Banken, Zahlungsdienstleister und auch Inkassounternehmen müssen ihre Systeme daher modernisieren und kundenfreundlich gestalten, unter anderem mit Anpassungen von Mahnschreiben, modernen Strecken und Schnittstellen und Fraud-Prüfungen.
  • Haftungsfragen: Ignorieren Zahler Warnhinweise bei Abweichungen zwischen IBAN und Empfängername, kann dies haftungsrechtliche Folgen haben, die heute noch nicht geklärt sind. Mit diesem Umstand werden die Gerichte künftig beschäftigt sein.

Fazit

Die EU-Instant Payment Verordnung macht Echtzeitüberweisungen zum neuen Standard und zwingt Banken, technische und organisatorische Voraussetzungen bis Herbst 2025 zu schaffen. Für Österreich heißt das: Ab 9. Oktober 2025 gilt die Versandpflicht, die Empfängerprüfung und die Kostenneutralität. Für das Inkasso- und Insolvenzmanagement ergeben sich daraus Chancen (schnellere Zahlungen, weniger Fehler), aber auch Pflichten, insbesondere im Hinblick auf Compliance und Systemanpassungen.

 

Text: Creditreform Österreich (vlg. WKO: www.wko.at/oe/bank-versicherung/eu-instant-payment-verordnung; FMA: www.fma.gv.at/en/the-fma-informs-about-instant-payments-new-eu-standard-for-quick-payments/)
Foto: Adobe Stock - kunakorn

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