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Reform des Insolvenzrechts, neues Restrukturierungsverfahren

In Umsetzung der EU Richtlinie zum Insolvenzrecht und zur Restrukturierung hat sich die heimische Bundesregierung nun überraschend schnell auf eine Novellierung der Insolvenzordnung per 16. Juli 2021 geeinigt.

Die wesentlichen Punkte sind folgende:

  • Senkung der Entschuldungsdauer von 5 auf 3 Jahre für (ehemalige) Unternehmer.
  • Senkung der Entschuldungsdauer von 5 auf 3 Jahre generell für Privatpersonen. Diese Regelung ist aber mit 5 Jahren befristet und soll danach evaluiert werden.
  • Einführung eines nicht-öffentlichen „präventiven Restrukturierungsverfahren“ (ReO) außerhalb des Insolvenzrechtsregime bei drohender Insolvenz des Unternehmens (weniger als 8% Eigenkapital). Hier kann bei Gericht ein individueller Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit erarbeitet werden. Es müssen aber nicht alle Gläubiger miteinbezogen werden. Es können Forderungskürzungen und Stundungen auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger vorgenommen werden. Die Entscheidung des zuständigen Gerichts soll eine Gläubigerzustimmung ersetzen, wenn die Gläubiger durch den Restrukturierungsplan zumindest das erhalten, was sie bei einer Liquidation oder einem Alternativszenario (z.B. Sanierungsplan) erhalten hätten. Eine Ungleichbehandlung der Gläubiger ist zu befürchten.

 

Die Gesetzesmaterialien findet man unter RIS - BEGUT_COO_2026_100_2_1838765 - Begutachtungsentwürfe (bka.gv.at)

Weitere Stundungen

Auch die Stundungen der Abgaben und Steuern durch GKK und Finanzbehörden wurden nun zum wiederholten Mal verlängert und zwar bis zum 30.6.2021. Damit wird auch das Memorandum prolongiert, dass GKK und Finanz keine Insolvenzanträge wegen Überschuldung stellen. Diese öffentlichen Gläubiger sind für die Mehrzahl der Gläubigeranträge auf Insolvenzeröffnung verantwortlich.

Zusammenfassend kann man sagen, dass diese Maßnahmen das Insolvenzgeschehen weiter von der Wirtschaftslage entkoppeln und die ungewöhnlich niedrige Zahl an Insolvenzen weiter sinken wird. Die schnellere Entschuldungsdauer wird sicher bei den auf Kredit liefernden Unternehmen Einfluss auf die künftige Gestaltung der Konditionen nehmen und zu einem restriktiveren Risiko- und Forderungsmanagement führen (müssen).

Für detaillierte Informationen steht Ihnen der Creditreform Insolvenz-Experte Mag. Gerhard M. Weinhofer gerne unter g.weinhofer@insolvenz.creditreform.at zur Verfügung.



Kontakt

Mag. Gerhard M. Weinhofer
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