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Privatinsolvenz: Fünfjährige Entschuldungsdauer kehrt zurück

Mit dem heutigen Tag endet die seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2021 geltende Möglichkeit für Privatpersonen einer Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren im s.g. Tilgungsplan. Da die Bundesregierung die befristete Regelung nicht verlängert hat, gilt künftig wieder die fünfjährige Entschuldungsdauer. Der Österreichische Verband Creditreform als bevorrechteter Gläubigerschutzverband begrüßt diese Rückkehr zur bewährten Rechtslage, da sie zu einem ausgewogeneren Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern beiträgt.

„Wir haben uns stets gegen eine Verlängerung der dreijährigen Entschuldungsregelung ausgesprochen. Die Verkürzung der Entschuldungsdauer hat zulasten der Gläubiger gewirkt und die durchschnittlichen Rückflüsse deutlich reduziert. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind funktionierende Zahlungsströme und ausreichende Liquidität für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Das Insolvenzrecht muss einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Schuldnern und Gläubigern schaffen“, erklärt Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands Creditreform.

Mehr Geld für Gläubiger

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen diese Einschätzung: Die durchschnittliche Rückzahlungsquote an die Gläubiger ist um rund vier Prozentpunkte bzw. rund 16 Prozent gesunken. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeuten geringere Rückflüsse einen spürbaren Liquiditätsverlust und eine zusätzliche Belastung ihrer wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit. Creditreform erwartet, dass die Rückkehr zur fünfjährigen Entschuldungsdauer künftig wieder mehr Schuldner dazu bewegen wird, einen Zahlungsplan anzubieten. Zahlungspläne führen regelmäßig zu höheren Rückzahlungen an die Gläubiger. Aber auch im wieder fünfjährigen Abschöpfungsverfahren bestehen bessere Chancen auf höhere Quoten, weil Schuldner über einen längeren Zeitraum Einkommen erzielen und Vermögen ansparen können.

Europäische Vorgaben zielten auf Unternehmer – nicht auf Konsumenten

Creditreform spricht sich weiterhin für eine klare Differenzierung zwischen Unternehmern und Konsumenten im Insolvenzrecht aus.

„Die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie verfolgte das Ziel, redlichen Unternehmern nach einem wirtschaftlichen Scheitern einen rascheren Neustart zu ermöglichen. Unternehmer übernehmen bewusst wirtschaftliche Risiken. Gleichzeitig schaffen sie Arbeitsplätze, zahlen Steuern und Abgaben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes. Dieses unternehmerische Risiko rechtfertigt eine erleichterte Entschuldung. Mit der Verkürzung der Entschuldungsdauer auch für Privatpersonen ist Österreich jedoch deutlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgegangen. Die Richtlinie zielte ausdrücklich auf Unternehmer ab und nicht auf eine generelle Verkürzung der Entschuldungsdauer für Konsumenten. Die nunmehrige Rückkehr zur fünfjährigen Entschuldungsdauer bedeutet daher auch eine Rückbesinnung auf die ursprüngliche Intention des europäischen Gesetzgebers“, so Weinhofer.

Anstieg der Privatinsolvenzen im Juni ist ein Vorzieheffekt

Die aktuelle Insolvenzstatistik unterstreicht die Auswirkungen des Auslaufens der Sonderregelung. Bereits im Jahr 2025 war die Zahl der Privatinsolvenzen rückläufig und lag – anders als die Firmeninsolvenzen – weiterhin unter dem Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019. Dieser Trend setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 fort. Erst im Juni kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Privatinsolvenzen um 48 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Offensichtlich nutzten zahlreiche Schuldner noch die letzte Möglichkeit, ein Verfahren nach der dreijährigen Entschuldungsregelung einzuleiten. Dadurch ergibt sich für das erste Halbjahr 2026 insgesamt ein Anstieg der Privatinsolvenzen um 5,2 Prozent. Creditreform geht jedoch davon aus, dass dieser Vorzieheffekt im weiteren Jahresverlauf wieder abklingen wird. Für das Gesamtjahr wird weiterhin mit rund 9.000 Privatinsolvenzen gerechnet.

Ausgewogene Interessen stärken den Wirtschaftsstandort

„Eine funktionierende Insolvenzordnung muss sowohl einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen als auch die berechtigten Interessen der Gläubiger wahren. Mit dem Auslaufen der dreijährigen Entschuldungsregelung wird dieses Gleichgewicht wieder besser hergestellt. Das stärkt die Liquidität der Unternehmen, verbessert deren Krisenresilienz und kommt letztlich dem gesamten Wirtschaftsstandort Österreich zugute“, betont Weinhofer abschließend.

Text: Creditreform Österreich
Foto: Adobe Stock - maxdigi

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