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Neues Leasing-Risiko: Wenn Eigentum nicht schützt und Partner unbekannte Risiken bergen
Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu sogenannten „Raserfahrzeugen“ bringt eine Entwicklung auf den Punkt, die weit über das Verkehrsrecht hinausgeht.
Künftig wird es in Österreich möglich sein, dass Fahrzeuge auch dann beschlagnahmt und verwertet werden, wenn sie nicht im Eigentum des Lenkers stehen. Besonders tritt das die Leasing-Branche. Die bisherige Ausnahme für solche Konstellationen wurde als gleichheitswidrig beurteilt. Die neue Rechtslage tritt zwar erst mit Oktober 2027 in Kraft, das Signal ist jedoch bereits jetzt klar: Eigentum schützt nicht mehr automatisch vor wirtschaftlichem Risiko.
Gerade für die Leasing-Branche ist das ein gravierender Einschnitt. Ihr Geschäftsmodell basiert auf der Trennung von Eigentum und Nutzung. Diese Trennung wird durch die neue rechtliche Bewertung zumindest teilweise relativiert. Das Verhalten des Nutzers kann künftig direkte Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Wert des Vermögensgegenstandes haben, ganz unabhängig davon, wem er gehört.
Doch genau hier beginnt ein Thema, das viele Unternehmen unterschätzen: Was wissen wir eigentlich wirklich über unsere Geschäftspartner?
In vielen Geschäftsbeziehungen liegt der Fokus auf Vertragsgestaltung, Sicherheiten und Prozessen. Deutlich weniger Aufmerksamkeit bekommt oft die Frage, wie gut man seine Partner tatsächlich kennt:
- Wie entwickelt sich deren wirtschaftliche Situation?
- Wie verlässlich ist ihr Verhalten im Alltag, nicht nur auf dem Papier?
- Welche Risiken entstehen außerhalb klassischer Kennzahlen?
Die Entscheidung rund um Raserfahrzeuge zeigt exemplarisch, wie sich Risiken verschieben können. Nicht durch klassische wirtschaftliche Schwäche, sondern durch Verhalten, das zunächst außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegt. Das eigentliche Risiko liegt oft nicht im Modell, sondern im Menschen dahinter.
Für Unternehmen bedeutet das, dass Risikomanagement breiter gedacht werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur auf Bilanzen oder Vertragskonstruktionen zu vertrauen. Entscheidend ist die Qualität der Informationen über Geschäftspartner und die Fähigkeit, diese richtig zu interpretieren und einzuordnen.
Genau hier gewinnen Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsinformationen und kontinuierliches Monitoring an Bedeutung. Sie helfen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Risiken nicht erst dann zu sehen, wenn sie bereits eingetreten sind.
Auch aus Liquiditätssicht ist das entscheidend. Wer seine Partner nicht ausreichend kennt, trägt Risiken, die sich oft erst verzögert, aber dann umso stärker, finanziell bemerkbar machen.
Die VfGH-Entscheidung ist daher mehr als ein juristischer Einzelfall. Sie ist ein Beispiel dafür, wie sich wirtschaftliche Risiken verändern und wie wichtig es wird, nicht nur Strukturen, sondern auch Beziehungen besser zu verstehen.
Die zentrale Frage lautet künftig weniger: „Was gehört uns?“
Sondern: „Mit wem arbeiten wir und was wissen wir wirklich darüber?“
Text: Creditreform Österreich
Foto: Adobe Stock - KMPZZZ
Kontakt
Mag. Gerhard M. Weinhofer
Unternehmenskommunikation
Mitglied der Geschäftsleitung

