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Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt strengere Regeln nach Österreich

Ab November 2026 gelten für Kredite an Konsument:innen in Österreich strengere Regeln. Mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225, kurz CCD2) wird der Schutz von Konsument:innen deutlich ausgeweitet von Kleinkrediten bis hin zu modernen Finanzierungsformen wie „Buy Now Pay Later“.

Mehr Schutz bei Krediten – Zeitplan bis 2026

Die Richtlinie trat bereits am 30. Oktober 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben bis zum 20. November 2025 Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu übertragen. Für Konsument:innen spürbar wird die Reform ab dem 20. November 2026, wenn die neuen Bestimmungen gelten. In Österreich erfolgt die Umsetzung höchstwahrscheinlich im Verbraucherkreditgesetz (VKrG).

Was ändert sich konkret?

1. Erweiterter Anwendungsbereich

  • Auch Kleinstkredite unter 200 Euro fallen in den meisten Fällen künftig unter die Regeln.
  • Zinsfreie Kredite, Crowdfunding-Modelle sowie „Buy Now Pay Later“-Angebote werden erfasst.
  • Miet- und Leasingverträge mit Kaufoption werden einbezogen
     

2. Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung
Kreditgeber müssen umfassend prüfen, ob Konsument:innen den Kredit auch tatsächlich zurückzahlen können.

3. Zinsobergrenzen & Schuldnernachsicht
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, missbräuchlich hohe Zinsen oder Kosten zu verhindern. Gerät ein Kreditnehmer in Schwierigkeiten, müssen Banken aktiv reagieren, etwa durch Beratung oder den Verweis an Schuldnerberatungsstellen.
 
4. Mehr Transparenz
Vor Vertragsabschluss sind deutlich strengere Informationspflichten vorgesehen. Konsument:innen müssen spätestens sieben Tage vor Vertragsabschluss auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dieses kann bei einem Verstoß der Informationspflicht künftig bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss ausgeübt werden.

5. Einschränkungen bei Werbung
Irreführende Slogans wie „Kredit verbessert Ihre finanzielle Lage“ werden verboten. Jede Werbung muss auf Kosten und Risiken hinweisen.
 
6. Kopplungsverbote
Kreditverträge dürfen nicht mehr zwingend an andere Produkte (z. B. Versicherungen) gekoppelt werden.
 
7. Monitoring von Überziehungen
Bei längerfristigen Kontoüberziehungen müssen Banken aktiv auf Kund:innen zugehen und Hilfe anbieten.

Besondere Neuerung: Recht auf Vergessenwerden

Ein weiterer Meilenstein ist das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ und wir dabei stark auf die Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO Bezug genommen. Gewisse Erkrankungen – etwa eine Krebserkrankung – dürfen nach einer maximalen Frist von 15 Jahren bei Versicherungen oder in Zusammenhang mit Kreditverträgen nicht mehr berücksichtigt werden.

Auswirkungen für Österreich

Für Banken, Leasinganbieter und auch FinTechs steigt der administrative Aufwand deutlich. Vor allem Anbieter von BNPL- oder Leasingmodellen mit Kaufoptionen müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen. Für Konsument:innen hingegen bedeutet die Richtlinie mehr Transparenz, höhere Sicherheit und Schutz vor Überschuldung.

Fazit

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie setzt die EU ein klares Signal. Kreditaufnahme soll aus Sicht der Konsument:innen sicherer, fairer und transparenter werden. In Österreich wird die Umsetzung höchstwahrscheinlich  im Verbraucherkreditgesetz erfolgen. Ab Ende 2026 profitieren Konsument:innen von den neuen Regeln. Kreditgeber stehen hingegen vor großen Anpassungen.

 

Text: Creditreform Österreich
Foto: Adobe Stock - staras

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Mag. Gerhard M. Weinhofer
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