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InsolvenzRadar neu: „Offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ als neue Information

Mit dem Bundesgesetz „Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx“ ist es erstmals möglich, dass das Exekutionsgericht die (offenkundige) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners feststellt und diese auch in der Ediktsdatei des Justizministeriums veröffentlicht. Mit dem täglichen InsolvenzRadar von Creditreform werden alle Kunden tagesaktuell über diese Eintragungen informiert.

Die offenkundige Zahlungsunfähigkeit stellt sich beim zur Ermittlung von beweglichem Vermögen stattfindenden Vollzug des Exekutionsgerichts heraus. Sie führt zum Innehalten mit der Zwangsvollstreckung. Verpfändungen und gesetzliche Pfandrechte zu Gunsten des Betreibenden sind davon ausgenommen. Das Exekutionsgericht hat dann die offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten nach Parteieneinvernahme mit Beschluss festzustellen und den Beschluss in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.

Ausschnitt aus dem InsolvenzRadar vom 12.11.21

Somit können alle Gläubiger des offenkundig zahlungsunfähigen Schuldners die wirtschaftliche Lage erkennen. Die Exekution in das bewegliche Vermögen ruht. Sie kann auf Antrag des betreibenden Gläubigers unter bestimmten Bedingungen (z.B. Abweisung des Insolvenzantrags mangels Vermögens) fortgesetzt werden. Bereits im Zeitpunkt des Exekutionsverfahrens bestehende Verpfändungen und gesetzliche Pfandrechte begründen Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren. Der Schuldner hat dann 30 Tage Zeit einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen, Gläubiger können diesen umgehend einbringen.

Anmeldung zum InsolvenzRadar und weitere Informationen dazu erhalten Sie von unserem Customer Care-Team unter 01/218 62 20 – 320 oder customer-care@wien.creditreform.at



Kontakt

Mag. Gerhard M. Weinhofer
Unternehmenskommunikation 
Mitglied der Geschäftsleitung

Tel. +43 (0)1 - 218 62 20 - 551
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