Insolvenzinfos: Sun Contracting Gruppe
Nachfolgend finden Sie wichtige Infos zu den Insolvenzen der SUN CONTRACTING GRUPPE
ÖSTERREICH
ERSTE GEMEINSAME MITTEILUNG DER MASSEVERWALTER IN DER KONZERN-INSOLVENZ DER SUN CONTRACTING GRUPPE ÖSTERREICH
Betroffene Konzerngesellschaften in Österreich:
- Sun Contracting Austria GmbH
- Sun Contracting Engineering GmbH
- Sun Contracting Norica Plus GmbH
- Sun Contracting Projekt GmbH
- Sun Contracting Solutions GmbH
1. Allgemeines:
Am 03.11.2025 hat das Landesgericht Linz über das Vermögen aller fünf obig angeführter Konzerngesellschaften ein Konkursverfahren eröffnet. Die jeweiligen gerichtlichen Geschäftszahlen können Sie wie untenstehend entnehmen. Als Masseverwalter wurden folgende Rechtsanwälte bestellt:
- Sun Contracting Austria GmbH, GZ 17 S 175/25x des LG Linz, RA Mag. Wilhelm Deutschmann, email: insolvenz@d-ra.at;
- Sun Contracting Engineering GmbH, GZ 17 S 174/25z, RA Dr. Norbert Mooseder, email: office@gltp.at
- Sun Contracting Norica Plus GmbH, GZ 17 S 173/25b, RA Dr. Stefan Piringer, email: stefan.piringer@leitnerlaw.eu
- Sun Contracting Projekt GmbH, GZ 17 S 172/25f, RA Mag. Elisabeth Huber, email: e.huber@wildmoser.at
- Sun Contracting Solutions GmbH, GZ 17 S 171/25h, RA Dr. Eva Deutschmann, email: insolvenz@m-law.at
Bitte beachten Sie, dass eine sofortige und individuelle Beantwortung aller Anfragen angesichts des Umfangs nicht möglich ist. Deshalb werden mit dieser Mitteilung erste und allgemeine Informationen bereitgestellt. Darüber hinaus wird ersucht, ausnahmslos schriftliche Anfragen per E-Mail zu stellen, die in angemessener Zeit beantwortet werden.
Die entsprechenden E-Mail-Adressen finden Sie oben zu jeder Gesellschaft gesondert angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Masseverwalter nur Anfragen betreffend das jeweilige Insolvenzverfahren beantworten können. Insbesondere können seitens der Masseverwalter oben angeführter Gesellschaften keine Anfragen betreffend die Sun Contracting AG beantwortet werden. Gläubiger dieser Gesellschaft müssen sich direkt an die Sun Contracting AG bzw. deren Insolvenzverwaltung wenden.
Von Anfragen an das Insolvenzgericht ist tunlichst Abstand zu nehmen. Das Insolvenzgericht erteilt Informationen und macht Bekanntmachungen zu gegenständlichen Konkursverfahren ausnahmslos in der Ediktsdatei/Insolvenzdatei, welche über das Internet allgemein und offen zugänglich ist. Sämtliche übrigen Informationen und Auskünfte erteilen die zuständigen Masseverwalter für ihre jeweilig bestellte Konzerngesellschaft.
Sämtliche Gesellschaften streben keine Sanierung an, es wird zu einer Verwertung des Vermögens kommen. Detaillierte Informationen zur geplanten Verwertung werden noch gesondert bekanntgeben.
Die jeweils aktuellen Informationen und Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts zu den jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie im Internet bzw. unter nachfolgendem Link:
LG Linz, 17 S 175/25x - Konkursverfahren - Sun Contracting Austria GmbH
LG Linz, 17 S 174/25z - Konkursverfahren - Sun Contracting Engineering GmbH
LG Linz, 17 S 173/25b - Konkursverfahren - Sun Contracting Norica Plus GmbH
LG Linz, 17 S 172/25f - Konkursverfahren - Sun Contracting Projekt GmbH
LG Linz, 17 S 171/25h - Konkursverfahren - Sun Contracting Solutions GmbH
2. Gläubiger
Forderungsanmeldungen der Gläubiger sind nach der österreichischen Insolvenzordnung (IO) ausschließlich schriftlich an das Insolvenzgericht zu richten. Eine Übermittlung der Forderungsanmeldung an den Masseverwalter ist rechtlich wirkungslos.
Für die Anmeldung ist eine gerichtliche Pauschalgebühr in Höhe EUR 31,00 zu entrichten. Nur bei Gericht ordnungsgemäß eingebrachte Forderungsanmeldungen in deutscher Sprache werden in das Anmeldungsverzeichnis aufgenommen und können nach Anerkenntnis durch den Masseverwalter bei Verteilungen (Kontonummer samt IBAN und BIC sind unbedingt anzugeben) berücksichtigt werden. In der Forderungsanmeldung sollten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer des anmeldenden Gläubigers zusätzlich angeführt werden.
Die Frist für die Anmeldung der Forderungen wurde mit dem 09.01.2026 festgelegt.
Besonderheit bei Nachrangdarlehen und Crowdfunding-Investoren:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen gilt nicht für Gläubiger nachrangiger Forderungen.
Zu nachrangigen Forderungen zählen alle Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen und Forderungen, bei denen ein Rangrücktritt besteht (nachrangiges Kapital bzw. Darlehen). Sohin zählen bspw. Anleger, die Nachrangdarlehen gezeichnet haben, oder nachrangige Crowdfunding-Investoren als nachrangige Gläubiger.
§ 57a IO normiert für diese eine zwingende Rückstehung bis zur vollständigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Nachrangige Forderungen sind nur anzumelden, wenn das Insolvenzgericht diese am Ende des Verfahrens dazu ausdrücklich schriftlich auffordert. Vorzeitige Anmeldungen werden vom Insolvenzgericht als unzulässig zurückgewiesen. Diese wurde auch vom Insolvenzgericht bereits in der Ediktsdatei veröffentlicht.
Hinweise auf die Nachrangigkeit Ihrer Forderung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen
3. Weiteres Vorgehen
Zu gegebener Zeit werden die Masseverwalter wieder allgemeine Informationen bzw. individuelle Informationen für die jeweilige Konzerngesellschaft erteilen. Gläubigern wird empfohlen, regelmäßig in der öffentlich im Internet zugänglichen Ediktsdatei/Insovlenzdatei und auf der Website des jeweiligen Masseverwalters Einsicht zu nehmen.
Zur Insolvenanmeldung der Sun Contracting Gruppe:
Sun Contracting Engineering GmbH