Wir sind in dieser schwierigen Zeit für Österreichs Unternehmen da und informieren über gesetzliche Änderungen und Maßnahmen aufgrund COVID-19.
COVID-19: Wichtige Informationen
Zentrale Einmeldestelle für Unternehmen an Kreditauskunfteien
Unternehmen, die durch Leistungen der österreichischen Bundesregierung im Rahmen der COVID-19 Pandemie unterstützt werden, können über eine zentrale Einmeldestelle Unterlagen zur Bonitätsbewertung einreichen.
Weitere Themen
Maßnahmen und Erreichbarkeit
Angesichts der aktuellen Entwicklungen bezüglich COVID-19 möchten wir Sie darüber informieren, welche Maßnahmen wir getroffen haben, um unsere Auskunfts- und Inkassodienstleistungen für Sie auch in einem solchen Krisenfall aufrechtzuerhalten.
Die wichtigste Aussage dazu ist: Die Funktionsfähigkeit aller wesentlichen technischen und kaufmännischen Kernprozesse ist selbst im "worst case" gewährleistet, also z. B. für den Fall, dass wir unsere Geschäftsstelle wegen der Erkrankung von Mitarbeitern für einige Zeit schließen müssten.
Möglich wird dies durch die Zusammenarbeit der weltweit 160 Geschäftsstellen Creditreform. Ferner haben wir einen hohen Grad an automatisierter Verarbeitung der Daten.
Zum anderen haben wir systematische Homeoffice Regelungen getroffen. Die Erreichbarkeit per E-Mail ist für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sichergestellt. Die telefonische Erreichbarkeit ist auch im Homeoffice sichergestellt.
Unabhängig von der derzeitigen Situation sind bei uns alle entscheidenden Kompetenzen, Zugriffsmöglichkeiten etc. mindestens doppelt abgebildet, so dass meist gleich mehrere Personen im Unternehmen das etwaige Fehlen einer Kollegin / eines Kollegen auffangen können.
Wir haben bereits in den vergangenen Wochen konkrete Arbeitsanweisungen und Richtlinien erlassen, die die Ausbreitung des Virus' eindämmen und damit auch die Aufrechterhaltung unserer Produktion sicherstellen sollen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch und gerade aus dem Vertrieb sind angewiesen, nicht nur Dienstreisen, sondern soziale Kontakte allgemein auf ein Minimum zu reduzieren - im Sinne der Gesundheit unserer Kunden. Natürlich stehen wir Ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu werden wir statt auf Vor-Ort-Termine in nächster Zeit auf Telefon- und Videokonferenzen setzen.

Creditreform Österreich
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Gesetzliche Änderungen: Insolvenz
Insolvenzrechtliche Ausnahmen bleiben weiterhin aufrecht bzw. werden ausgebaut
Auch die Stundungen der Abgaben und Steuern durch GKK und Finanzbehörden wurden nun zum wiederholten Mal verlängert und zwar bis zum 30.6.2021. Damit wird auch das Memorandum prolongiert, dass GKK und Finanz keine Insolvenzanträge wegen Überschuldung stellen. Diese öffentlichen Gläubiger sind für die Mehrzahl der Gläubigeranträge auf Insolvenzeröffnung verantwortlich. Weiters kann der Schuldner bei einem Zahlungsplan eine neunmonatige Stundung seiner Quotenzahlung beantragen. Im Sanierungsverfahren bekommt der Schuldner nunmehr drei Jahre Zeit, um die (Mindest-)Quote von 20% an die Gläubiger auszuzahlen.
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